Der Taxifahrpreis richtet sich wie in anderen Städten grundsätzlich nach einer Rechtsverordnung, die von der Stadtverwaltung erlassen wurde und durch entsprechende Programmierung in den geeichten Taxametern (landläufig "Taxiuhren" genannt) eingespeichert ist.
Daher dürfen innerhalb des Stadtgebietes von Bad Kreuznach nur Fahrten mit eingeschalteter "Uhr" ausgeführt werden. Der Kunde soll das zahlen, was als Fahrpreis angezeigt wird, weder mehr noch weniger. Außerhalb des Stadtgebietes kann der Fahrpreis frei vereinbart werden, darauf hat der Fahrer hinzuweisen. Kommt keine Vereinbarung zustande, gilt der Fahrpreis laut Taxiuhr.
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