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| Rechtsverordnung

Auszug aus der Verordnung der Stadt Bad Kreuznach über die Beförderungsentgelte für Taxen vom 13.07.2004, gültig ab 01.08.2004: (Kopie 1)

§ 2

(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich zusammen aus dem Grundpreis, dem Kilometerpreis und ggf. dem Zeitpreis und dem Zuschlag nach Abs. 3

Grundpreis
Er beträgt für jede Inanspruchnahme einer Taxe und je gefahrene Wegstrecke bis zu 500 m oder bis zu je 117 Sekunden Wartezeit 3,00 €

Kilometerpreis (ab 500 m)
Er beträgt für alle Fahrten innerhalb der Stadt Bad Kreuznach, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Fahrgäste, je gefahrene Wegstrecke von

  • 76,92 m (entspricht einem km-Preis von 1,30 €) tagsüber
  • 71,43 m (entspricht einem km-Preis von 1,40 €) nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 0,10 €

Zeitpreis (ab der 118. Sekunde)
Er beträgt je 18 Sekunden (entspricht einem Preis für die Wartezeit von 20,00 €/h) 0,10 €
Die Weiterschaltung des Fahrpreisanzeigers erfolgte jeweils um 0,10 €

Aus der Stellung "Kasse" muss der Fahrpreisanzeiger * manuell in die letzte Tarifstufe zurückgeschaltet werden können; * bei der Weiterfahrt nach 10 Metern automatisch in "Frei" schalten für den Fall, dass durch Tastendruck nicht in "Frei" geschaltet wurde.

(2) Anfahrkosten werden innerhalb des Stadtgebietes einschließlich der  Stadtteile nicht erhoben.

(3) Zuschläge werden wie folgt erhoben:

a) wenn der Fahrgast nicht unmittelbar nach Beendigung der Fahrt bar bezahlt 1,50 €

b) für das Tragen eines oder mehrerer Gepäckstücke (z.B. von und zum Bahnsteig, von und zur Wohnung etc) 1,50 €

c) wenn der Fahrgast ausdrücklich eine bestimmte Fahrzeugart verlangt (Kombi oder Bus) 3,00 €